Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen
B. Allgemeine Regelungen zu der Vertragsbeziehung
D. Besondere Bedingungen für den E-Commerce
C. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäfte zwischen der BSMRG GmbH, Lößnitzstraße 14a, 01097 (im Folgenden „CarlundCarla.de“) Dresden oder dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Franchisenehmer („Vermieter“) und dem Vertragspartner (im Nachfolgenden „Mieter“). Die Franchisenehmer sind zudem unter https://carlundcarla.de/mietinformationen/impressum einsehbar. Für alle Vermietungsgeschäfte, welche über die Internetseite www.carlundcarla.de geschlossen werden, gelten die vorstehenden AGB und als Verwender im Sinne der §§ 305 BGB der jeweilige Vermieter (unmittelbar bzw. entsprechend).

1.2 Mieter können natürliche Personen werden, die:

  • 18 Jahre alt sind,
  • eine aktuelle Meldeadresse angeben,
  • eine gültige E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer für die Bestätigung der Buchung angeben,

oder juristische Personen sein, die:

  • einen Ansprechpartner
  • und einen Geschäftssitz angeben können.

1.3 CarlundCarla.de bietet Mietern die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge (insbesondere Transporter und Kleinbusse) zu mieten.

1.4 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Mietern und Fahrern, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Grundsätzlich gelten in der aufgezählten Reihenfolge die nachfolgenden vertragswesentlichen Regelungen:

  • Einzelvertrag (insbesondere Angebot und Annahme durch Buchungsbestätigung);
  • Besondere (produkt- bzw. leistungsbezogene) Betriebsvereinbarungen (BVB) der CarlundCarla.de, insbesondere für bestimmte Leistungen,
  • die vorliegenden AGB

Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter der Internetadresse https://carlundcarla.de/mietinformationen/agb einseh- und jederzeit abrufbar. Die Mieter und Fahrer haben dabei auch die Möglichkeit, die AGB sowie BVB auszudrucken oder zu speichern (pdf-Datei).

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen mit dem Mieter sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von CarlundCarla.de anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mieter nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.6 CarlundCarla.de kann die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen auch mit Wirksamkeit für ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern. Über Änderungen wird CarlundCarla.de den Mieter mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) informieren. Die Zustimmung des Mieters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisgabe der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn CarlundCarla.de gesondert hinweisen. Sollte eine Änderung die Leistungen abändern oder vom Inhalt abweichen, muss die gewollte Anpassung unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters zumutbar sein.

1.7 CarlundCarla.de kann die Durchführung vertraglich vereinbarter Lieferungen und Leistungen an Unterbeauftragte vergeben. CarlundCarla.de kann zudem ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Den Mietern steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme das Recht zu, sich von dem Vertrag zu lösen.

B. Allgemeine Regelungen zu der Vertragsbeziehung

2. Vertragsangebot, Vertragsschluss und Vertragsanpassungen

2.1 Jedwede Präsentationen und sonstige Leistungsbeschreibungen insbesondere unter dem Internetauftritt https://carlundcarla.de/ sind freibleibend/unverbindlich.

2.2 Die wesentlichen vertraglichen Regelungen sind in einem Einzelvertrag festzuhalten. Der Mieter gibt insbesondere die gewünschte Fahrzeugkategorie, den Mietzeitraum, die erwarteten Gesamtkilometer sowie die notwendigen wahrheitsgemäßen persönlichen Daten an. Hat ein Dritter (insbesondere Vertriebspartner von CarlundCarla.de) beim Vertragsschluss mitgewirkt, erkennt CarlundCarla.de Einwendungen des Mieters nicht an, die der Mieter aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Dritten herleitet.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn CarlundCarla.de das Angebot des Mieters vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen beginnt. Der Mieter verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.

2.4 Die Buchung eines Fahrzeugs durch den Mieter ist ein verbindliches Angebot nach § 145 BGB auf Abschluss eines Mietvertrages. Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist die Verfügbarkeit der Fahrzeuge sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Bestellprozesses. CarlundCarla.de ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, wenn das gebuchte Fahrzeug oder ein vergleichbares nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht.

2.5 Die konkreten Bestell- bzw. Mieterstammdaten des Mieters werden bei CarlundCarla.de gespeichert. Der Mieter kann über ein Kontaktformular (https://carlundcarla.de/mietinformationen/kontakt), über die E-Mail-Adresse info[at]carlundcarla.de oder telefonisch, unter der Servicenummer: 0351 32131617, mit CarlundCarla.de in Verbindung treten, um z.B. die Adresse, Anschrift oder den Mietzeitraum bzw. die Zahlungsart zu ändern. Dies geschieht im E-Commerce zur Sicherheit des Mieters, über eine verschlüsselte Datenübertragung (TSL/ SSL - Transport Layer Security/ Secure Sockets Layer).

2.6 CarlundCarla.de sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Mieters oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insbesondere Ansprechpartner). Unterlässt der Mieter die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.

2.7 Telefonische Änderungen (insbesondere an Mietzeit und Zusatztarifen) werden rechtskräftig, wenn CarlundCarla.de diese durch eine elektronische E-Mail bestätigt.

2.8 Sollte sich herausstellen, dass der Mieter bzw. Fahrer CarlundCarla.de fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren schriftlicher Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und CarlundCarla.de als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren, ist CarlundCarla.de berechtigt, Nachverhandlungen mit dem Ziel einer angemessenen und dem Mieter zumutbaren Anpassung der Vergütung und/oder Leistungsbeschreibung zu fordern. Sollten sich die Vertragsparteien nicht innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach der Nachverhandlungsaufforderung einigen können, ist CarlundCarla.de berechtigt die vertragsgegenständlichen Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.

3. Nutzungszeitraum, Fahrtberechtigung, Benutzung der Fahrzeuge sowie Mitwirkungspflicht

3.1 Die Nutzung des Fahrzeuges bezieht sich auf den tatsächlichen Nutzungszeitraum, welcher vom Mietzeitraum abweichen kann. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem ersten Öffnungsversuch und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter bzw. Fahrer und/oder CarlundCarla.de.

3.2 Berechtigte Fahrer sind die Mieter sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 19 Jahre,
  • mindestens 1 Jahr im Besitz einer für die gebuchte Fahrzeugkategorie in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.

Diese Voraussetzungen sind CarlundCarla.de bei der Anmietung und jeweils vor Fahrtantritt auf Verlangen von CarlundCarla.de nachzuweisen. Die Überlassung des Fahrzeugs an weitere, nicht im Mietvertrag angegebene Fahrer ist nicht gestattet. Darüber hinaus können Firmenkunden bzw. juristische Personen (insbesondere Unternehmen, eingetragene Vereine) Fahrer angeben, die in ihrem Namen und auf ihre Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Mieter (insbesondere beauftragte Personen) hat das Handeln der berechtigten Fahrer wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Mieter muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug mit einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis genutzt und geführt hat.

3.3 Ein zum Nachweis der Fahrerlaubnis dienender Führerschein aus einem Nicht-EU/-EWR-Staat wird von CarlundCarla.de akzeptiert, sofern im Pass des Mieters bzw. Fahrers kein Visum eingetragen ist. Sollte ein Visum im Pass des Mieters bzw. Fahrers eingetragen sein, wird der Führerschein dennoch akzeptiert, sofern sich der Mieter bzw. Fahrer noch nicht länger als sechs Monate in einem EU-/EWR-Staat aufhält. Befindet sich der Mieter bzw. Fahrer bei Buchungs- und/oder Mietbeginn länger als sechs Monate in einem EU-/EWR-Staat, so muss ein Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat vorgelegt werden. Der vorgelegte Führerschein muss in lateinischer Schrift ausgestellt sein. Sofern dies nicht der Fall ist, muss der in einer nicht lateinischen Schrift ausgestellte Führerschein mit einem internationalen Führerschein vorgelegt werden. Bei einem Führerschein aus einem Land, welches nicht dem internationalen Führerscheinabkommen (insb. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr) angehört, bedarf es zur Original-Führerschein zudem einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache.

3.4 Verwenden Mieter bzw. Fahrer eine durch CarlundCarla.de zur Verfügung gestellte mobile Applikation oder Webapplikation, ist es ihnen untersagt, die Zugangsdaten zur Öffnung von Fahrzeugen an Dritte weiterzugeben. Mieter bzw. Fahrer müssen sicherstellen, dass für Dritte bzw. Unbefugte keine Zugangsmöglichkeit besteht. Schriftliche Aufzeichnungen der Zugangsdaten dürfen nicht ungeschützt aufbewahrt werden und dürfen nicht ungesichert auf dem Smartphone gespeichert werden. Der Verlust der Zugangsdaten muss CarlundCarla.de unverzüglich per E-Mail (info[at]carlundcarla.de) angezeigt werden. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar.

3.5 Mieter bzw. Fahrer sind verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (insbesondere Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung, Beschlagnahme des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) CarlundCarla.de unverzüglich per E-Mail (info[at]carlundcarla.de) anzuzeigen. Im Falle des Eintritts vorgenannter Umstände erlischt bzw. ruht die Berechtigung zum Führen insbesondere bereits gemieteter Fahrzeuge sowie die Berechtigung zur Nutzung der mobilen Applikation oder Webapplikation zur Buchung und Öffnung von Fahrzeugen sofort.

3.6 CarlundCarla.de ist berechtigt bei Fahrzeugabholung tagaktuell das Vorliegen des Führerscheins vom Mieter bzw. Fahrer durch einen elektronischen Abgleich, der gemäß Ziffer 10.6. verläuft, vorzunehmen und zu speichern. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, diesen elektronischen Abgleich vorzunehmen; ohne diesen notwendigen Abgleich wird keine Freigabe des im Mietvertrag bezeichneten Fahrzeugs durch CarlundCarla.de vorgenommen.

3.7 Können Mieter bzw. Fahrer vor der Abholung des Fahrzeugs die geforderten Dokumente/Daten/Lichtbilder zur Verifizierung ihrer Person und/oder zum Nachweis der Fahrerlaubnis für das angemietete Fahrzeug nicht gemäß Ziffer 10.6 vorlegen, ist CarlundCarla.de berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann in diesem Fall zunächst auch telefonisch ausgesprochen werden. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.8 Mieter bzw. Fahrer haben das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden und Verschmutzungen sowie die Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überprüfen. Stellen Mieter bzw. Fahrer Schäden oder grobe Verschmutzungen fest, haben sie diese unverzüglich an CarlundCarla.de mitzuteilen.

3.9 Fahrzeuge, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, sollen dem Mieter bzw. Fahrer mit einem vollen Kraftstofftank übergeben werden. Stellen Mieter bzw. Fahrer fest, dass dies nicht der Fall ist, haben sie dies unverzüglich CarlundCarla.de anzuzeigen.

3.10 Fahrzeuge, welche rein elektrisch betrieben werden, sind vor oder bei Rückgabe ordnungsgemäß zu laden und sollen dem Mieter bzw. Fahrer mit voller Ladung übergeben werden. Stellen Mieter bzw. Fahrer fest, dass dies nicht der Fall ist, haben sie dies unverzüglich CarlundCarla.de anzuzeigen.

3.11 CarlundCarla.de weist den Mieter bzw. Fahrer darauf hin, dass Tankbelege als Nachweis für die finale Betankung vor Fahrzeugrückgabe herangezogen werden können. Sollten Betriebsmittel nicht ausreichend befüllt sein (z.B. Motoröl, Wischwasser, AdBlue® und Frostschutz) ist dies CarlundCarla.de unmittelbar zu melden. Rückerstattungen von Auslagen die im Rahmen der Wiederauffüllung von Betriebsmitteln oder nicht verursachter Tankkosten entstehen, können bis zu 4 Wochen nach Buchungsende durch Vorlegen des Tankbeleges vorgenommen werden.

3.12 Bei Mietdauern von mehr als 28 Tagen hat der Mieter die Kosten, die für die Befüllung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl, AdBlue®, Wischwasser und Frostschutz) selbst zu tragen.

3.13 Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Straßenverkehrs benutzt werden. Bei Missachtung der Nutzungsuntersagung insbesondere in folgenden Fällen entfällt entsprechend Ziffer 7.4 die vereinbarte Selbstbeteiligungsgrenze:

  • Transport von Personen gegen Entgelt.
  • Fahrten im Gelände oder auf unwegsamen Straßen.
  • Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben (insb. Im Sinne von 315d StGB.
  • Für die Untervermietung oder zum Fahrtraining.
  • Beim Bewegen außerhalb der gestatteten Länder (vgl. Ziffer 3.15).
  • Bei Nutzung des Fahrzeugs durch Personen, die unter gesetzwidrigem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
  • Bei der Begehung eines Verbrechens oder sonstiger illegaler Aktivitäten.
  • Zum Anbringen eines Anhängers (sofern eine Anhängerkupplung nicht vorhanden ist oder nicht gebucht wurde) oder Abschleppen eines anderen Wagens.
  • Für den Transport von Gefahrgütern, die das Fahrzeug beschädigen könnten.

3.14 Jedwedes Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern.

3.15 Das Nutzen der Fahrzeuge ist nur in folgenden Ländern gestattet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland*, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien*, Kroatien*, Lettland*, Litauen*, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen*, Portugal, Slowakei*, Slowenien*, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien*. Neben der Sorgfaltspflicht gelten folgende Auflagen: Bei Aufenthalt oder Parken über mehrere Tage in den mit * aufgeführten Ländern ist das Fahrzeug nur in geschlossenen Garagen oder auf überwachten Parkplätzen abzustellen.

3.16 Mieter bzw. Fahrer haben das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Es darf ausschließlich der für das Fahrzeug zugelassene Kraftstoff getankt bzw. Ladestrom verwendet werden.

3.17 Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot erhebt CarlundCarla.de für den dafür notwendigen Reinigungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

3.18 Der Mieter bzw. Fahrer haben sich verkehrsgerecht (z.B. unter Vermeidung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten) zu verhalten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten. Solange das Fahrzeug während der Mietzeit nicht benutzt wird, muss dieses verschlossen und gesichert, das Lenkradschloss eingerastet, eine eventuell vorliegende Parkkralle angebracht sowie die Feststellbremse aktiviert werden.

3.19 Beim Verlassen des Fahrzeuges während der Mietzeit haben die Mieter bzw. Fahrer die Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und diese für unbefugte Dritte unzugänglich zu verwahren.

3.20 Es ist untersagt, Tiere im Fahrzeug mitzuführen, darin eingeschlossen sind durch Tierhaare entstandene Verunreinigungen. Bei einem Verstoß gegen das Verbot erhebt CarlundCarla.de für die für den dafür notwendigen Reinigungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

3.21 Es ist untersagt, am Fahrzeug Einbauten, Ausbauten sowie Umbauten (insbesondere Veränderung der Sitzmodalitäten, Dach- sowie Heckgepäckträger) ohne Zustimmung von CarlundCarla.de vorzunehmen.

3.22 Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von CarlundCarla.de bestätigt worden sind. Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, die Notwendigkeit etwaiger Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen, um CarlundCarla.de eine entsprechende Disponierung zu ermöglichen.

3.23 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der CarlundCarla.de liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie insbesondere höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse oder die Nichtrückgabe des Fahrzeuges vom Vormieter bei gleichzeitiger Nichtverfügbarkeit eines Ausweichfahrzeuges entbinden CarlundCarla.de für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Mieter in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zu beenden. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer der CarlundCarla.de eintreten.

3.24 Der Mieter bzw. Fahrer hat CarlundCarla.de alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere im ID-Check geforderte Lichtbilder des aktuellen Personalausweis/ Reisepass und aktuellen Führerscheins zum Nachweis der Fahrerlaubnis) rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß zu zahlen, Genehmigungen und Freigaben zu erteilen sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

3.25 Sofern der Mieter bzw. Fahrer im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Adressat von (z.B. hoheitlichen) Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber öffentlichen Hoheitsträgern (z.B. Personenbeförderung) oder sonstigen Dritten abzugeben, obliegt die Einhaltung dem Mieter bzw. Fahrer.

3.26 Der Mieter bzw. Fahrer stellt CarlundCarla.de von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung) frei, welches aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten bestehen bzw. geltend gemacht werden.

4. Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht bei sonstigen Beschädigungen

4.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden hat der Mieter bzw. Fahrer sofort die Polizei und CarlundCarla.de zu verständigen. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

4.2 Bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist CarlundCarla.de unverzüglich zu informieren. Der Mieter bzw. Fahrer hat einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen sowie darüber hinaus zur Aufklärung des Sachverhaltes und Abwicklung des Schadensfalls beizutragen. Dazu gehört, dass die Mieter bzw. Fahrer alle Fragen zum Schadensereignis gegenüber CarlundCarla.de wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. Der Unfallort darf erst verlassen werden, wenn die erforderlichen Feststellungen zum Schadensgeschehen getroffenen werden konnten oder es CarlundCarla.de möglich ist, diese zu treffen.

4.3 Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Mieter bzw. Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgeben.

4.4 Bei einer Panne hat der Mieter bzw. Fahrer die Servicenummer zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Servicenummer abzusprechen. Ohne Erlaubnis durch CarlundCarla.de ist es untersagt, eine eigene Reparaturwerkstatt oder Abschleppdienstleister zu beauftragen oder sonstige Dritte mit der Reparatur des Fahrzeugs zu betrauen.

5. Fahrzeugrückgabe, Stornierung und Kündigung

5.1 Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug mit Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Setzt der Mieter bzw. Fahrer den Gebrauch fort, wird das Mietverhältnis nicht gemäß § 545 BGB verlängert.

5.2 Die Fahrzeugrückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug

  • mit allen enthaltenen Papieren geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Parkkralle [wenn vorliegend] befestigt),
  • mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an dem vereinbarten Ort unter Berücksichtigung auch bereits zukünftiger ausgeschilderter Park- oder Halteverbote standsicher (Gang eingelegt, Feststellbremse aktiviert) abgestellt,
  • das Fahrzeug frei von Verschmutzungen,
  • der Fahrzeugschlüssel sowie eventuell vorliegende Zugangsmedien zu einem Parkplatz (insbesondere Parkkarte, Transponder) am vorgeschriebenen Ort deponiert ist.

Abschließend ist durch Mieter bzw. Fahrer die Servicenummer innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch zu verständigen um das Verschließen des Fahrzeuges zu veranlassen. Alternativ muss das Fahrzeug über eine durch CarlundCarla.de zur Verfügung gestellte mobile Applikation oder Webapplikation durch Mieter bzw. Fahrer verschlossen werden.

5.2.1 Der Mieter bzw. Fahrer hat das Fahrzeug mit Verbrennungsmotor mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben.

5.2.2 Der Mieter bzw. Fahrer hat das Fahrzeug, welches rein elektrisch betrieben wird, bei Fahrzeugrückgabe ordnungsgemäß mit der Ladesäule zu verbinden und diese zu aktivieren, sodass der Ladevorgang erfolgt.

5.3 Durch die Nutzung eines ggf. vorhandenen Navigationsgerätes können die während des Mietzeitraums eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten eventuell im Fahrzeug gespeichert werden. Sollte der Mieter bzw. Fahrer wünschen, dass die Daten nach Rückgabe des Fahrzeuges nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat der Mieter bzw. Fahrer vor Rückgabe des Fahrzeuges eine Löschung der Daten zu veranlassen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeuges auf die Werksteinstellung erfolgen. Eine Anleitung zur Löschung der Daten ist dem Handbuch zu entnehmen. Das Handbuch des Fahrzeuges befindet sich im Fahrzeug. CarlundCarla.de ist zu einer Löschung der Daten nicht verpflichtet.

5.4 Erfolgt die Fahrzeugrückgabe außerhalb des vereinbarten Mietzeitraums oder entspricht das Fahrzeug nicht den in Ziffer 5.2 vorstehenden Kriterien, erhebt CarlundCarla.de für die Dauer der Überschreitung und/oder Herbeiführung der Rückgabefähigkeit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

5.5 Wird das Fahrzeug nicht an dem vereinbarten Ort zurückgegeben, hat der Mieter bzw. Fahrer abhängig von dem Aufwand der Rückführung Schadensersatz zu leisten in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

5.6 Sofern die vereinbarte vertragliche Vergütung die Möglichkeit einer kostenfreien und/oder kostenpflichtigen Stornierung eröffnet, muss der Mieter die Rechte fristgemäß ausüben. Der Mieter kann die Buchung grundsätzlich bis 72 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.

5.7 Eine Umbuchung ist bis Mietbeginn einmalig möglich. Der Mieter muss hierfür die notwendige Option/ Tarif vor Mietbeginn ausgewählt haben. Eine Umbuchung auf einen anderen frei verfügbaren Mietzeitraum ist möglich, dabei können Tarifabweichungen entstehen. Die Umbuchung sowie die Stornierungsbedingungen beziehen sich hierbei immer auf den ursprünglichen Mietzeitraum. Die Differenz ist vor Mietbeginn zu entrichten.

5.8 Unbenommen dessen verbleibt es CarlundCarla.de, den Vertrag mit dem Mieter ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn ein wichtiger Grund wie z.B.

  • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
  • unsachgemäßer bzw. insbesondere gegen Ziffer 3. und Ziffer 5. verstoßender Gebrauch,
  • ausstehende und trotz Mahnung nicht beglichene Vergütungsansprüche vorliegt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste (https://carlundcarla.de/preise) von CarlundCarla.de bzw., wenn eine derartige nicht vorhanden ist, nach der üblichen Vergütung (im Sinne von § 632 Absatz 2 BGB) zuzüglich Nebenkosten (z.B. Kraftstoff sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer).

6.2 Der Mietpreis ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Fahrzeugrückgabe erfolgen nicht.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit ggf. eine Kaution zu hinterlegen. CarlundCarla.de ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die vereinbarte und gezahlte Kaution wird auf den Gesamtbruttorechnungsbetrag als bereits gezahlter Betrag in Abzug gebracht.

6.4 CarlundCarla.de ist zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln nicht verpflichtet; die Annahme von Wechseln oder Schecks beinhaltet in keinem Fall die Stundung der Forderung. Wechselspesen gehen zu Lasten der Mieter; Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Zahlungen an für CarlundCarla.de handelnde Personen dürfen nur gegen Vorlage einer von der Geschäftsführung unterzeichneten ausdrücklichen Inkassovollmacht geleistet werden.

6.5 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Paypal, Sofortüberweisung, Kreditkarte (Mastercard, Visa), giropay.

6.5.1 Der Mietpreis wird bei Vertragsschluss fällig. Überschreitet die vereinbarte Mietzeit einen Zeitraum von 28 Tagen, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen und zu Beginn eines jeden Zeitabschnitts zu entrichten.

6.5.2 CarlundCarla.de wird dem Mieter eine Rechnung über die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen (ausschließlich elektronisch und/oder in Textform) zukommen lassen. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser CarlundCarla.de und dem Mieter, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Mieters an CarlundCarla.de weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

6.5.3 Leistet der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Mieter nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2, 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.

6.5.4 Gerät der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet CarlundCarla.de dem Mieter gegenüber Mahngebühren. CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

6.6 Der Mieter hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von CarlundCarla.de erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Rechnung als vom Mieter genehmigt. CarlundCarla.de verpflichtet sich, den Mieter bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.

6.7 Gleicht der Mieter eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann CarlundCarla.de vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. CarlundCarla.de ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse sowie der Begleichung von unbestrittenen Forderungen gegenüber dem Mieter vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

7. Haftung des Mieters bzw. Fahrers

7.1 Der Mieter hat das Handeln und Unterlassen des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten der berechtigten Fahrer.

7.2 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen des Mietvertrages haftet der Mieter bzw. Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten nicht als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit) und werden somit separat betrachtet. Bei jedem Schadensfall wird die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligungsgrenze berücksichtigt. CarlundCarla.de erhebt zzgl. zur Selbstbeteiligungsgrenze den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

7.3 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter bzw. Fahrer gesamtschuldnerisch grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter bzw. Fahrer dann nicht, wenn der Mieter bzw. Fahrer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, indem der Schaden durch eine Drittpartei oder deren Versicherer erstattet wurde.

7.4 Der Mieter kann gegen ein zusätzliches Entgelt (https://carlundcarla.de/preise) die Haftung für Schäden am Fahrzeug bis auf die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligungsgrenze beschränken. Diese Selbstbeteiligungsgrenze folgt den Grundsätzen einer Vollkasko. Die Selbstbeteiligungsgrenze gilt für Schäden, die durch einen Unfall hervorgerufen werden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges, Missachtung einer Durchfahrtshöhe und -breite, Reifen- und Glasschäden, Entladung der Batterie, Schlüsselverlust sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter bzw. Fahrer auch über die vereinbarte Selbstbeteiligungsgrenze hinaus.

7.5 Sollte das Mietfahrzeug bei der Rückgabe Unfallschäden aufweisen, die nicht unverzüglich gemeldet wurden (siehe Ziffer 4.2), ist der Mieter zum vollumfänglichen Ausgleich des daraus resultierenden Minderwerts und der eventuell entstandenen Schäden verpflichtet; eine Begrenzung durch die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt.

7.6 Bei Verlust oder Beschädigung des Ladekabels für Elektrofahrzeuge erhebt CarlundCarla.de dem Mieter bzw. Fahrer gegenüber Schadensersatz in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

7.7 Der Mieter kann gegen ein weiteres Entgelt (https://carlundcarla.de/preise) ein über den Schutz der vertraglichen Selbstbeteiligungsgrenze (vgl. Ziffer 7.4) hinausgehende Zusatztarife buchen.

7.8 Der Mieter bzw. Fahrer hat während der Mietzeit dafür zu sorgen, dass – soweit vorhanden – der AdBlue®-Tank hinreichend gefüllt ist. Der Mieter bzw. Fahrer haftet unbeschränkt für sämtliche während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung.

7.9 Überlässt der Mieter bzw. Fahrer das Fahrzeug an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter bzw. Fahrer und die dritte Person im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs als Gesamtschuldner unbeschränkt.

7.10 Verletzt der Mieter bzw. Fahrer eine der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten (insbesondere nach Ziffer 3. und Ziffer 5.) vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er sich ebenfalls nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligungsgrenze berufen. Das gilt nicht, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadensereignisses ursächlich war, noch sich auf die Feststellungen zur Schadenseintrittspflicht oder zur Schadenshöhe ausgewirkt hat.

7.11 Der Mieter bzw. Fahrer stellt CarlundCarla.de von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten, die die Behörden und Dritte vom Fahrzeughalter erheben (einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung), anlässlich von Verkehrsverstößen, die innerhalb der vereinbarten Mietzeit begangen wurden frei. Zudem stellt der Mieter bzw. Fahrer CarlundCarla.de von sämtlichen Ansprüchen frei, welche die Behörden oder sonstige Dritte gegen CarlundCarla.de wegen der Nichtbeachtung des AdBlue, insbesondere Buß- und Verwarngelder, geltend machen (vgl. Ziffer 7.8). Ist ein kurzfristiges Park- und/oder Halteverbot am vereinbarten Ort zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges bereits ausgewiesen und der Mieter stellt das Fahrzeug dennoch an diesem Ort ab, stellt der Mieter bzw. Fahrer CarlundCarla.de ebenfalls von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten, die die Behörden und Dritte vom Fahrzeughalter erheben frei. Zudem haftet der Mieter bzw. Fahrer für sämtliche Besitzstörungen vollumfänglich. Weiterhin hat der Mieter bzw. Fahrer bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter bzw. Fahrer stellt CarlundCarla.de von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei. CarlundCarla.de erhebt für den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand ein Bearbeitungsgebühr in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

7.12 Der Mieter bzw. Fahrer hat beim Aufladen eines Elektrofahrzeuges das Handbuch des zu ladenden Fahrzeuges und des verwendeten Zubehörs (insbesondere Ladekabel) sowie etwaige Hinweise an der Ladesäule die Nutzung betreffend strikt zu befolgen. Die Nutzung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör ist untersagt, sofern das Zubehör nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert, nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule zugelassen oder beschädigt ist.

7.13 Sobald der Ladevorgang eines Elektrofahrzeuges abgeschlossen oder die zulässige Höchstparkdauer erreicht ist, hat der Mieter bzw. Fahrer den öffentlichen Parkplatz wieder freizugeben. Kosten die CarlundCarla.de durch eine Überschreitung der maximalen Lade-/Standdauer entstehen sowie anfallende Kosten für Bußgeldbescheide oder Kosten für die Inanspruchnahme von Abschleppdiensten werden dem Mieter bzw. Fahrer in Rechnung gestellt. CarlundCarla.de erhebt für den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand ein Bearbeitungsgebühr in Höhe der geltenden Preisliste (https://carlundcarla.de/preise). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter bzw. Fahrer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CarlundCarla.de kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

8. Haftung von CarlundCarla.de

8.1 CarlundCarla.de haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Mieters. Dies trifft zu bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherter Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

8.2 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet CarlundCarla.de - unbeschadet der in Ziffer 8.1 genannten Fälle - nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit).

8.4 CarlundCarla.de stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch die Mieter bzw. Fahrer lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die dem Mieter bzw. Fahrer durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung) entstehen. Insbesondere übernimmt CarlundCarla.de keinerlei Verantwortung für behördliche Prüfungen oder Prüfungen Dritter (z.B. Fahrerlaubnisbehörde) beim Mieter.

8.5 Im Übrigen ist die Haftung durch CarlundCarla.de für Sach- und Vermögensschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

8.6 Soweit die Haftung durch CarlundCarla.de gegenüber dem Mieter beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen von CarlundCarla.de.

9. Verjährung

9.1 Ansprüche die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von CarlundCarla.de, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CarlundCarla.de (insbesondere Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit), verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber CarlundCarla.de beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die gleiche Frist gilt für sonstige Gewährleistungsrechte des Mieters.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 CarlundCarla.de verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten ist die BSMRG GmbH, deren Franchisenehmer sowie Behörden und Dritte, die ein berechtigtes Interesse gegen den Mieter bzw. Fahrer haben, insbesondere bei Verkehrsdelikten, die während der Mietzeit begangen wurden.

10.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt (Einzelheiten hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen – einsehbar unter https://carlundcarla.de/mietinformationen/datenschutz).

10.3 Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen (vgl. Ziffer 6.), wie auch der Lieferung können personenbezogene Daten des Mieters an die jeweiligen Empfänger zweckgebunden weitergegeben und durch diese verarbeitet werden. Eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke (z.B. Werbung und Adresshandel) erfolgt nicht.

10.4 Im Einzelfall ist es möglich, dass CarlundCarla.de bei Auskunfteien Bonitätsabfragen einholt. Die Auskunftserfassung erfolgt zum Zwecke der Bonitätsprüfung über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge. Der Mieter kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen bzw. Kontaktdaten der Auskunfteien, infoscore Consumer Data GmbH, CEG Creditreform Consumer GmbH, SCHUFA Holding AG sowie Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, werden dem Mieter auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

10.5 Die Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen mit einer technischen Möglichkeit ausgestattet eine GPS-Ortung durchzuführen. Die GPS-Ortung ermöglicht CarlundCarla.de, den genauen Standort des Fahrzeugs anhand der Geodaten zu ermitteln. Die Datenerhebung erfolgt nur, wenn CarlundCarla.de begründete Anhaltspunkte für vertragswidrigen Gebrauch oder Diebstahl hat oder zur Erfüllung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für die genannten Zwecke.

10.6 Zur Überprüfung der bestehenden Fahrerlaubnis sowie zur Durchführung einer Verifizierung erhebt und verarbeitet CarlundCarla.de Daten und Lichtbilder insbesondere von den nachzuweisenden Dokumenten des Mieters bzw. Fahrers (insbesondere Legitimationspapier Reisepass und/oder Personalausweis, Führerschein). CarlundCarla.de erhebt ausschließlich im Zeitpunkt der Legitimationsprüfung die Daten und Lichtbilder zweckgebunden und speichert den Nachweis. Eine darüberhinausgehende Aufzeichnung bzw. Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Einzelheiten werden unter https://carlundcarla.de/mietinformationen/datenschutz ausgeführt.

C. Besondere Vertragsbeziehungen für den E-Commerce

11. Vertragsschluss im E-Commerce (insbesondere unter https://carlundcarla.de)

11.1 Der Mieter kann zum Zweck der Fahrzeugmiete eine Buchung anlegen. Hierzu muss der Mieter insbesondere nach der Eingabe seiner sowie der berechtigten Fahrer benötigten Mindestanmeldedaten:

  • Vor- und Nachname (ggf. Ansprechpartner)
  • ggf. Firma/Verein/Institution
  • Straße, Haus-Nr.
  • Adresszusatz
  • PLZ, Stadt
  • Land
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • sowie Fahrzeugkategorie, gewünschter Ort und Mietzeitraum

durch Anklicken des Buttons „Buchung verbindlich abschließen“ die Eingaben bestätigen. Die erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

11.2 Vor Bestätigung der Eingaben besteht für den Mieter die Möglichkeit sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, ändern bzw. zu korrigieren.

11.3 Der Mieter erhält nach Absenden seiner verbindlichen Buchung eine elektronische Bestellbestätigung in Textform (per E-Mail), welche den Vertragsinhalt wiedergibt.

11.4 Zugunsten des Mieters bzw. Fahrers besteht zudem die Möglichkeit sich bei CarlundCarla.de als registrierter Mieter bzw. Fahrer ein kostenfreies Kunden- bzw. Fahrerkonto anzulegen. Mit der Anmeldung hat der Mieter bzw. Fahrer für den Zugang zum Kontobereich ein Passwort zu wählen. Der Mieter bzw. Fahrer ist (unbeschadet von Ziffer 3.4 vgl. unter B.) - verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

11.5 Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, von CarlundCarla.de zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen ggf. erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, CarlundCarla.de unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch CarlundCarla.de ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge des Verschuldens des Mieters bzw. Fahrers Dritte durch Missbrauch der Passwörter (z.B. für Zugangsdaten zur Webseite) Leistungen CarlundCarla.de nutzen bzw. erhalten, haftet der Mieter bzw. Fahrer unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

12. Besondere Rechte und Pflichten der Parteien im E-Commerce

12.1 Der Mieter darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch CarlundCarla.de, veranlassten Maßnahmen (Zugang zur Webseite) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Er darf die Leistungen von CarlundCarla.de für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen nur dann zur Verfügung stellen, wenn CarlundCarla.de schriftlich eingewilligt hat.

12.2 CarlundCarla.de weist den Mieter bzw. Fahrer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in „offenen Netzen“, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Mieter bzw. Fahrer verantwortlich.

12.3 Es obliegt dem Mieter bzw. Fahrer adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Leistungsumgebung bzw. IT-Systeme ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten. Die Leistungen von CarlundCarla.de entbinden den Mieter bzw. Fahrer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung, Aufrechterhaltung einer rechtskonformen Datenschutzorganisation sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.

D. Schlussbestimmungen

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Textform. Sollte CarlundCarla.de nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

13.2 Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche dem Mieter zur Verfügung gestellten AGB in einer anderen Sprache stellen lediglich eine unverbindliche Übersetzung und damit einen unverbindlichen Service von CarlundCarla.de dar. Sofern es zu Abweichungen, Unklarheiten und/oder Widersprüchen kommt, gilt die deutsche Version stets vorrangig zu den Übersetzungen.

13.3 Der Mieter darf Forderungen gegen CarlundCarla.de nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten, rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif festgestellt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Mietvertragsverhältnis handelt.

13.4 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Mieter gegenüber CarlundCarla.de zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der CarlundCarla.de ausgeschlossen.

13.5 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR). Beim Mieter gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von CarlundCarla.de. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von CarlundCarla.de ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag, wenn der Mietvertrag oder Ansprüche aus dem Mietvertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. CarlundCarla.de ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.

13.6 Die BSMRG GmbH ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße, 87746 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.


Servicehotline: 0351 32 13 16 17 (08:00 bis 20:00 Uhr)
Stand: 13.06.2024