Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen
B. Allgemeine Regelungen zu der Vertragsbeziehung
C. Besondere Bedingungen für Offline-Buchungen
D. Besondere Bedingungen für den E-Commerce (insb. Buchung unter www.carlundcarla.de)
E. Schlussbestimmungen


A. Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäfte der BSMRG GmbH, Lößnitzstraße 14a, 01097 Dresden und Vermieter, (im Folgenden „CarlundCarla.de“) mit den Vertragspartnern (im Nachfolgenden „Mieter“).

1.2 CarlundCarla.de bietet Mietern die Möglichkeit Kraftfahrzeuge (insbesondere Transporter und Kleinbusse) zu mieten. Als Vermieter kommen standortbezogen:

1.2.1 CarlundCarla.de bzw.

1.2.2 gesonderte juristische und natürliche Personen (Franchisenehmer) in Betracht. Der jeweilige Vermieter ist unter https://carlundcarla.de/mietinformationen/impressum einsehbar. Für alle Vermietungsgeschäfte, welche über die Internetseite www.carlundcarla.de geschlossen werden, gelten die vorstehenden AGB und als Verwender im Sinne der §§ 305 BGB der jeweilige Vermieter (unmittelbar bzw. entsprechend).

1.3 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Mietern, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Grundsätzlich gelten in der aufgezählten Reihenfolge die nachfolgenden vertragswesentlichen Regelungen:

  • Einzelvertrag (insb. Angebot und Annahme durch Buchungsbestätigung);
  • Besondere (produkt- bzw. leistungsbezogene) Vertragsbedingungen (BVB) der CarlundCarla.de, insbesondere für bestimmte Leistungen,
  • die vorliegenden AGB.
Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter der Internetadresse https://carlundcarla.de/mietinformationen/agb einseh- und jederzeit abrufbar. Der Mieter hat dabei auch die Möglichkeit, die AGB sowie BVB auszudrucken oder zu speichern (pdf-Datei).

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von CarlundCarla.de anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mieter nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.5 CarlundCarla.de kann die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen auch mit Wirksamkeit für ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern. Über Änderungen wird CarlundCarla.de den Mieter mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) informieren. Die Zustimmung des Mieters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisgabe der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn CarlundCarla.de gesondert hinweisen. Sollte eine Änderung die Leistungen abändern oder vom Inhalt abweichen, muss die gewollte Anpassung unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters zumutbar sein.

1.6 CarlundCarla.de kann die Durchführung vertraglich vereinbarter Lieferungen und Leistungen an Unterbeauftragte vergeben. CarlundCarla.de kann zudem ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Den Mietern steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme das Recht zu, sich von dem Vertrag zu lösen.


B. Allgemeine Regelungen zu der Vertragsbeziehung


2. Vertragsangebot, Vertragsschluss und Vertragsanpassungen

2.1 Jedwede Präsentationen und sonstige Leistungsbeschreibungen insbesondere unter dem Internetauftritt https://carlundcarla.de/ sind freibleibend/ unverbindlich.

2.2 Die wesentlichen vertraglichen Regelungen sind in einem Einzelvertrag festzuhalten. Der Mieter gibt insbesondere die gewünschte Fahrzeugkategorie, den Nutzungszeitraum, die erwarteten Gesamtkilometer, sowie die notwendigen wahrheitsgemäßen persönlichen Daten an. Hat ein Dritter (insb. Vertriebspartner von CarlundCarla.de) beim Vertragsschluss mitgewirkt, erkennt CarlundCarla.de Einwendungen des Mieters nicht an, die der Mieter aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Dritten herleitet.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn CarlundCarla.de das Angebot des Mieters vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen beginnt. Der Mieter verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.

2.4 Die Buchung eines Fahrzeugs durch den Mieter ist ein verbindliches Angebot nach § 145 BGB auf Abschluss eines Mietvertrages. Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist die Verfügbarkeit der Fahrzeuge sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Bestellprozesses. CarlundCarla.de ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, wenn das gebuchte Fahrzeug oder ein vergleichbares nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht.

2.5 Die konkreten Bestell- bzw. Mieterstammdaten des Mieters werden bei CarlundCarla.de gespeichert. Der Mieter kann über ein Kontaktformular (https://carlundcarla.de/mietinformationen/kontakt, unter Verwendung der E-Mail-Adresse info[at]carlundcarla.de bzw. telefonisch unter der Servicehotline: 0351 32131617) mit der Servicehotline von CarlundCarla.de in Verbindung treten, um z.B. die Adresse, Anschrift oder den Nutzungszeitraum bzw. die Zahlungsart zu ändern. Dies geschieht im E-Commerce zur Sicherheit des Mieters, über eine verschlüsselte Datenübertragung (TSL/ SSL - Transport Layer Security/ Secure Sockets Layer).

2.6 CarlundCarla.de sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Mieters oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insb. Ansprechpartner). Unterlässt der Mieter die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.

2.7 Sollte sich herausstellen, dass der Mieter/ Fahrer CarlundCarla.de fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren schriftlicher Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und CarlundCarla.de als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren, ist CarlundCarla.de berechtigt, Nachverhandlungen mit dem Ziel einer angemessenen und dem Mieter zumutbaren Anpassung der Vergütung und/oder Leistungsbeschreibung zu fordern. Sollten sich die Vertragsparteien nicht innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach der Nachverhandlungsaufforderung einigen können, ist CarlundCarla.de berechtigt die vertragsgegenständlichen Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.

3. Fahrtberechtigung, Benutzung der Fahrzeuge sowie Mitwirkungspflicht des Mieters

3.1 Nutzungsberechtigt sind die Mieter sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer. Nutzungsberechtigte Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 19 Jahre,
  • Mindestens 1 Jahr im Besitz einer für die gebuchte Fahrzeugkategorie in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.
Diese Voraussetzungen sind CarlundCarla.de bei der Anmietung und jeweils vor Fahrtantritt auf Verlangen von CarlundCarla.de nachzuweisen. Die Überlassung des Fahrzeugs an weitere, nicht im Mietvertrag angegebene Fahrer ist nicht gestattet. Darüber hinaus können Firmenkunden bzw. juristische Personen (insb. Unternehmen, eingetragene Vereine) nutzungsberechtigte Personen (beauftragte Personen) angeben, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Mieter (insb. beauftragte Personen) haben das Handeln der zur Fahrt berechtigten Personen wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug mit einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis genutzt und geführt hat.

3.2 Verwenden die nutzungsberechtigten Personen eine durch CarlundCarla.de zur Verfügung gestellte mobile Applikation oder Webapplikation, ist es ihnen untersagt die Zugangsdaten zur Öffnung von Fahrzeugen an Dritte weitergeben. Nutzungsberechtigte Personen müssen sicherstellen, dass Dritten keine Zugangsmöglichkeit besteht. Schriftliche Aufzeichnungen der Zugangsdaten dürfen nicht in unmittelbarer Nähe aufbewahrt werden und dürfen nicht ungesichert auf dem Smartphone gespeichert werden. Der Verlust der Zugangsdaten muss CarlundCarla.de unverzüglich per E-Mail (info[at]carlundcarla.de) angezeigt werden. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar.

3.3 Nutzungsberechtigte Personen sind verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) CarlundCarla.de unverzüglich per E-Mail (info[at]carlundcarla.de) anzuzeigen. Mit Entzug der Fahrerlaubnis bzw. mit Eintritt anderer die Fahrerlaubnis einschränkender Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) ist den nutzungsberechtigten Personen eine Nutzung der mobilen Applikation oder Webapplikation zur Anmietung von Fahrzeugen untersagt. Mit Eintritt eines der vorgenannten Umstände endet bzw. ruht die Berechtigung zum Führen eines gemieteten Fahrzeugs sofort.

3.4 CarlundCarla.de ist berechtigt bei Fahrzeugabholung tagaktuell das Vorliegen des Führerscheins des Mieters und/oder der berechtigten Fahrer durch einen elektronischen Abgleich, der gemäß Ziffer 10.6. dieser AGB verläuft, vorzunehmen und zu speichern. Der Mieter ist verpflichtet, diesen elektronischen Abgleich vorzunehmen; ohne diesen notwendigen Abgleich wird keine Freigabe des im Mietvertrag bezeichneten Fahrzeugs durch CarlundCarla.de vorgenommen.

3.5 Können nutzungsberechtigte Personen vor der Übergabe des Fahrzeugs die geforderten Dokumente/Daten/Lichtbilder zur Verifizierung ihrer Person und/oder zum Nachweis der Fahrerlaubnisberechtigung für das angemietete Fahrzeug nicht gemäß Ziffer 10.6 vorlegen ist CarlundCarla.de berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Mietvertrag zurückzutreten, der Rücktritt kann in diesem Fall zunächst auch telefonisch ausgesprochen werden; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.6 Nutzungsberechtigte Personen haben das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden und Verschmutzungen sowie die Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überprüfen. Stellen nutzungsberechtigte Personen Schäden oder grobe Verschmutzungen fest, haben sie diese unverzüglich an CarlundCarla.de mitzuteilen.

3.7 Das Fahrzeug soll den nutzungsberechtigten Personen mit einem vollen Kraftstofftank übergeben werden. Stellen nutzungsberechtigte Personen fest, dass dies nicht der Fall ist, haben sie dies unverzüglich CarlundCarla.de anzuzeigen.

3.8 Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Straßenverkehrs benutzt werden. In folgenden Fällen ist die Nutzung des Fahrzeugs untersagt:

  • Zum Transport von Personen gegen Entgelt.
  • Bei Fahrten im Gelände oder auf unwegsamen Straßen.
  • Zur Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben.
  • Für die Untervermietung oder zum Fahrtraining.
  • Bei Nutzung des Fahrzeugs durch Personen, die unter gesetzwidrigem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
  • Bei der Begehung eines Verbrechens oder sonstiger illegaler Aktivitäten.
  • Zum Anbringen eines Anhängers oder Abschleppen eines anderen Wagens.
  • Für den Transport von Gefahrgütern, die das Fahrzeug beschädigen könnten.
Jedwedes Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern.

3.9 Das Nutzen der Fahrzeuge ist nur in folgenden Ländern gestattet:
Andorra, Belgien, Bulgarien*, Dänemark, Deutschland, Estland*, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland*, Großbritannien, Irland, Island, Italien*, Kroatien*, Lettland*, Litauen*, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen*, Portugal, Rumänien*, Slowakei*, Slowenien*, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien*, Ungarn*.
Neben der Sorgfaltspflicht gelten folgende Auflagen: Bei Übernachtungen oder Parken über mehrere Tage in den mit * aufgeführten Ländern ist das Fahrzeug nur in geschlossenen Garagen oder auf überwachten Parkplätzen abzustellen.

3.10 Nutzungsberechtigte Personen haben das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Es darf ausschließlich der für das Fahrzeug zugelassene Kraftstoff getankt werden.

3.11 Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot erhebt CarlundCarla.de für den dafür notwendigen Reinigungsaufwand eine Bearbeitungsaufwand in Höhe von 75 €. CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

3.12 Die nutzungsberechtigte Personengruppe hat sich verkehrsgerecht (z.B. unter Vermeidung von Verkehrs- und- Ordnungswidrigkeiten) zu verhalten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten. Solange während der Nutzungszeit das Fahrzeug nicht benutzt wird, muss dieses verschlossen und gesichert, das Lenkradschloss eingerastet, eine eventuell vorliegende Parkkralle angebracht sowie die Handbremse angezogen sein.

3.13 Beim Verlassen des Fahrzeuges während der Nutzungszeit haben die nutzungsberechtigten Personen die Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und diese für unbefugte Dritte unzugänglich zu verwahren.

3.14 Es ist untersagt, Tiere im Fahrzeug mitzuführen, darin eingeschlossen sind durch Tierhaare entstandene Verunreinigungen. Bei einem Verstoß gegen das Verbot erhebt CarlundCarla.de für die für den dafür notwendigen Reinigungsaufwand eine Bearbeitungsaufwand in Höhe von 75 €. CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

3.15 Es ist untersagt, am Fahrzeug Einbauten, Ausbauten sowie Umbauten (insbesondere Veränderung der Sitzmodalitäten, Dach- sowie Heckgepäckträger) ohne Zustimmung von CarlundCarla.de vorzunehmen.

3.16 Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von CarlundCarla.de bestätigt worden sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Notwendigkeit etwaiger Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen, um CarlundCarla.de eine entsprechende Disponierung zu ermöglichen.

3.17 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der CarlundCarla.de liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie insbesondere höhere Gewalt, unabwendbarem Ereignis oder die Nichtrückgabe des Fahrzeuges vom Vormieter bei gleichzeitiger Nichtverfügbarkeit eines Ausweichfahrzeuges entbinden CarlundCarla.de für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Mieter in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zu beenden. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer der CarlundCarla.de eintreten.

3.18 Der Mieter hat CarlundCarla.de alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere aktuellen Personalausweis/ Reisepass und aktuellen Führerschein) rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß zu zahlen, Genehmigungen und Freigaben zu erteilen sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

3.19 Sofern der Mieter im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Adressat von (z.B. hoheitlichen) Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber öffentlichen Hoheitsträgern (z.B. Personenbeförderung) oder sonstigen Dritten abzugeben, obliegt die Einhaltung dem Mieter.

3.20 Der Mieter stellt CarlundCarla.de von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung) frei, welches aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten bestehen bzw. geltend gemacht werden.

4. Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht

4.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden hat der Mieter sofort die Polizei und CarlundCarla.de zu verständigen. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

4.2 Bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs während der Nutzungsdauer ist CarlundCarla.de unverzüglich zu informieren. Der Mieter hat einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen sowie darüber hinaus im Rahmen des Zumutbaren zur Aufklärung des Sachverhaltes und Abwicklung des Schadensfalls beizutragen. Dazu gehört, dass die nutzungsberechtigten Personen alle Fragen zum Schadensereignis gegenüber CarlundCarla.de wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. Der Unfallort darf erst verlassen werden, wenn die erforderlichen Feststellungen zum Schadensgeschehen getroffenen werden konnten oder es CarlundCarla.de möglich ist, diese zu treffen.

4.3 Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Mieter nebst den nutzungsberechtigten Personen kein Schuldanerkenntnis abgeben.

4.4 Bei einer Panne hat der Mieter die Servicehotline zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Servicehotline abzusprechen. Ohne Erlaubnis durch CarlundCarla.de ist es untersagt, eine eigene Reparaturwerkstatt oder Abschleppdienstleister zu beauftragen oder sonstige Personen mit der Reparatur des Fahrzeugs zu betrauen.

5. Rückgabe der Fahrzeuge, Stornierung und Kündigung

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch fort, wird das Mietverhältnis nicht gemäß § 545 BGB verlängert.

5.2 Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Parkkralle [wenn vorliegend] befestigt) mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an dem festgelegtem Standpunkt unter Berücksichtigung eines bereits zukünftigen ausgeschilderten Park- oder Halteverbots standsicher (Gang, Feststellbremse) abzustellen. Der Mieter hat das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank, frei von groben Verschmutzungen und Abfällen zurückzugeben. Weiterhin muss der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert und die Servicehotline telefonisch verständigt werden, um ein Verschließen des Fahrzeuges zu veranlassen oder mittels einer durch CarlundCarla.de zur Verfügung gestellten mobilen Applikation oder Webapplikation das Fahrzeug verschlossen wird. Im Anwendungsfall von 6.5.1 verpflichtet sich der Mieter zudem sämtliche Betriebsflüssigkeiten (insbesondere AdBlue®) vollständig zu befüllen. Entspricht das Fahrzeug nicht den vorstehenden Kriterien ist CarlundCarla.de berechtigt, die notwendigen Kosten zur Herbeiführung der Rückgabefähigkeit, dem Mieter in Rechnung zu stellen. Die jeweils gültigen Preise sind in der Preisliste auf der Website einsehbar.

5.3 Wird das Fahrzeug nicht nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer innerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben, ist CarlundCarla.de berechtigt, für die Dauer der Überschreitung eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 50 € je angefangene Stunde zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

5.4 Wird das Fahrzeug nicht an dem vereinbarten Ort zurückgegeben, hat der Mieter abhängig von dem Aufwand der Rückführung Schadensersatz zu leisten (1,50 € je Kilometer Rückführungsaufwand). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der CarlundCarla.de kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Sofern die vereinbarte vertragliche Vergütung die Möglichkeit einer kostenfreien und/oder kostenpflichtigen Stornierung eröffnet, muss der Mieter die Rechte fristgemäß ausüben. Der Mieter kann die Buchung bis 72 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.

5.6 Handelt es sich um eine Camper-Miete, so fallen hierbei gesonderte Stornierungskosten an:

  • kostenfrei bis 4 Wochen vor Mietbeginn,
  • 50% des Mietpreises bis zu 1 Woche vor Mietbeginn,
  • 100% des Mietpreises innerhalb einer Woche vor Mietbeginn.

5.7 Eine Umbuchung ist bis Mietbeginn einmalig möglich. Der Kunde muss hierfür die notwendige Option/ Tarif vor Mietbeginn ausgewählt haben. Eine Umbuchung auf einen anderen frei verfügbaren Nutzungszeitraum ist möglich, dabei können Tarifabweichungen entstehen. Die Umbuchung sowie die Stornierungsbedingungen (siehe 5.5, 5.6) bezieht sich hierbei immer auf den ursprünglichen Nutzungszeitraum. Die Differenz ist durch den Kunden vor Mietbeginn zu entrichten.

5.8 Unbenommen dessen verbleibt es CarlundCarla.de den Vertrag mit dem Kunden ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn ein wichtiger Grund wie z.B.

  • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
  • unsachgemäßer bzw. inbesondere gegen Ziffer 3. und Ziffer 5. verstoßender Gebrauch,
  • ausstehende und trotz Mahnung nicht beglichene Vergütungsansprüche vorliegt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von CarlundCarla.de bzw. wenn eine derartige nicht vorhanden ist nach der üblichen Vergütung (im Sinne von § 632 Absatz 2 BGB) zuzüglich Nebenkosten (z.B. Kraftstoff sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer). Skonti werden nicht gewährt.

6.2 Der Mietpreis ist für den vereinbarten Nutzungszeitraum in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Nutzungszeit ggf. eine Kaution zu hinterlegen. CarlundCarla.de ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die vereinbarte und gezahlte Kaution wird auf den Gesamtbruttorechnungsbetrag als bereits gezahlter Betrag in Abzug gebracht.

6.4 CarlundCarla.de ist zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln nicht verpflichtet; die Annahme von Wechseln oder Schecks beinhaltet in keinem Fall die Stundung der Forderung. Wechselspesen gehen zu Lasten der Mieter; Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Zahlungen an für CarlundCarla.de handelnde Personen dürfen nur gegen Vorlage einer von der Geschäftsführung unterzeichneten ausdrücklichen Inkassovollmacht geleistet werden.

6.5 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Paypal, Sofortüberweisung, Kreditkarte (Master, Visa).

6.5.1 Der Mietpreis wird bei Vertragsschluss fällig. Überschreitet die vereinbarte Nutzungsdauer einen Zeitraum von 28 Tagen, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen und zu Beginn eines jeden Zeitabschnitts zu entrichten.

6.5.2 CarlundCarla.de wird dem Mieter eine Rechnung über die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen (ausschließlich elektronisch und/oder in Textform) zukommen lassen. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser CarlundCarla.de und dem Mieter, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Mieters an CarlundCarla.de weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

6.5.3 Leistet der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Mieter nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.

6.5.4 Gerät der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet CarlundCarla.de für jede Mahnung eine Mahngebühr (in Höhe von 5 €). CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

6.6 Der Mieter hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von CarlundCarla.de erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Rechnung als vom Mietern genehmigt. CarlundCarla.de verpflichtet sich den Mietern bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;

6.7 Gleicht der Mieter eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann CarlundCarla.de vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. CarlundCarla.de ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse sowie der Begleichung von unbestrittenen Forderungen gegenüber dem Mieter vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

7. Haftung des Mieters

7.1 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen des Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten nicht als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit) und werden somit separat betrachtet. Jeder Schadensfall wird mit dem in der Buchung berücksichtigten Selbstbehaltes berücksichtigt. CarlundCarla.de erhebt für den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 200 €. CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

7.2 Der Mieter kann gegen ein zusätzliches Entgelt (entsprechend der geltenden Preisliste; vgl. 6.) die Haftung für Schäden am Fahrzeug bis auf die Höhe des jeweiligen Selbstbehaltes beschränken. Diese Haftungsbeschränkung folgt den Grundsätzen einer Vollkasko. Die Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die durch einen Unfall hervorgerufen werden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen. Nicht umfasst sind Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind (insbesondere Schaltfehler, Falschbetankung, Schäden durch Ladung, Missachtung der einer Durchfahrtshöhe und -breite, Reifen- und Glasschäden, Entladung der Batterie, Schlüsselverlust). Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter auch über den Selbstbehalt hinaus.

7.3 Der Mieter kann gegen ein weiteres Entgelt (entsprechend der geltenden Preisliste; vgl. 6.) ein über den Schutz der vertraglichen Haftungsbeschränkung (vgl. 7.2) hinausgehende Schutzpakete buchen.

7.4 Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und die dritte Person im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.

7.5 Verletzt der Mieter eine der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten (insbesondere nach 3. und 5.) vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er sich ebenfalls nicht auf die vereinbarte Haftungsbeschränkung berufen. Das gilt nicht, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadensereignisses ursächlich war noch sich auf die Feststellungen zur Schadenseintrittspflicht oder zur Schadenshöhe ausgewirkt hat.

7.6 Der Mieter stellt CarlundCarla.de von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten entsprechend 3.12 frei, die die Behörden vom Fahrzeughalter erheben, anlässlich von Verkehrsverstößen, die innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer begangen wurden. Weiterhin hat der Mieter bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt CarlundCarla.de von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei. CarlundCarla.de erhebt für den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 €. CarlundCarla.de behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

8. Haftung von CarlundCarla.de

8.1 CarlundCarla.de haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Mieters. Dies trifft zu bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherter Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

8.2 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet CarlundCarla.de - unbeschadet der in Absatz 1 genannten Fälle - nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang/ Tateinheit).

8.4 CarlundCarla.de stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch die Mieter lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die den Mietern durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung) entstehen. Insbesondere übernimmt CarlundCarla.de keinerlei Verantwortung für behördliche Prüfungen oder Dritter (z.B. Fahrerlaubnisbehörde) beim Mieter.

8.5 Im Übrigen ist die Haftung der CarlundCarla.de für Sach- und Vermögensschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

8.6 Soweit die Haftung der CarlundCarla.de gegenüber dem Mieter beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der CarlundCarla.de.

9. Verjährung

9.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von CarlundCarla.de, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CarlundCarla.de sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber CarlundCarla.de beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr. Die gleiche Frist gilt für sonstige Gewährleistungsrechte des Mieters.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 CarlundCarla.de verpflichtet sich alle vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

10.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt (Einzelheiten hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen – einsehbar unter https://carlundcarla.de/mietinformationen/datenschutz).

10.3 Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen (vgl. 6.), wie auch der Lieferung können personenbezogene Daten des Mieters an die jeweiligen Empfänger zweckgebunden weitergegeben und durch diese verarbeitet werden. Eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke (z.B. Werbung und Adresshandel) erfolgt nicht.

10.4 Im Einzelfall ist es möglich, dass CarlundCarla.de bei Auskunfteien Bonitätsabfragen einholt. Die Auskunftserfassung erfolgt zum Zwecke der Bonitätsprüfung über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge. Der Mieter kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen bzw. Kontaktdaten der Auskunfteien infoscore Consumer Data GmbH, CEG Creditreform Consumer GmbH, SCHUFA Holding AG sowie Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG werden dem Mieter auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

10.5 Die Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet. Dieses GPS-Ortungsgerät ermöglicht CarlundCarla.de den genauen Standort des Fahrzeugs anhand der Geodaten zu ermitteln. Die Datenerhebung erfolgt nur, wenn CarlundCarla.de begründete Anhaltspunkte für vertragswidrigen Gebrauch oder Diebstahl hat oder zur Erfüllung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für die genannten Zwecke.

10.6 Zur Überprüfung der bestehenden Fahrerlaubnis sowie zur Durchführung einer Legitimationsprüfung erhebt und verarbeitet CarlundCarla.de Daten und Lichtbilder insbesondere von den nachzuweisenden Dokumenten des Mieters und/oder der berechtigten Fahrer (Personalausweis, Führerschein u.a.). CarlundCarla.de erhebt ausschließlich im Zeitpunkt der Legitimationsprüfung die Daten und Lichtbilder zweckgebunden und speichert den Nachweis. Eine darüberhinausgehende Aufzeichnung bzw. Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.


C. Besondere Bedingungen für Offline-Buchungen


11. Buchung bei CarlundCarla.de Vermietungsstationen

Sofern es möglich ist, kann eine Buchung sowie ein Vertragsschluss des Mietfahrzeuges unmittelbar an dem Standort von CarlundCarla.de erfolgen.


D. Besondere Vertragsbeziehungen für den E-Commerce (insb. unter https://carlundcarla.de/)


12. Vertragsschluss im E-Commerce (insb. unter https://carlundcarla.de)

12.1 Der Mieter kann für die von ihm begehrte Leistung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. Hierzu muss er insbesondere nach der Eingabe seiner sowie der nutzungsberechtigten Fahrer benötigten Mindestanmeldedaten:

  • Vor- und Nachname,
  • Ggf. Firmierung/ Institution/ Organisation
  • Anschrift (Straße, Ort, Postleitzahl),
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • Gültige Fahrerlaubnis,
  • Legitimationspapier Reisepass und/oder Personalausweis,
  • Gewünschte Fahrzeugkategorie,
  • Nutzungszeitraum
durch Anklicken des Buttons „Buchung verbindlich abschließen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. Die erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

12.2 Vor der Abgabe der Bestellungserklärung besteht für den Mieter die Möglichkeit sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, ändern bzw. zu korrigieren, um insbesondere Eingabefehler zu erkennen bzw. zu berichtigen.

12.3 Der Mieter erhält nach Aufgabe seines Vertragsangebotes eine technische Eingangsbestätigung in Textform (mittels E-Mail-Nachricht). Diese Angebotseingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung nach Ziffer 2.3 (vgl. unter B.) dar.

12.4 Der Mieter erhält unverzüglich nach dem Vertragsschluss eine gesonderte Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail-Nachricht), in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben wird.

12.5 Zugunsten des Mieters besteht zudem die Möglichkeit sich bei CarlundCarla.de als registrierter Mieter ein kostenfreies Mieterkonto anzulegen. Mit der Anmeldung hat der Mieter für den Zugang zum Mieterbereich ein Passwort zu wählen. Der Mieter ist (unbeschadet von Ziffer 2.6 vgl. unter B.) - verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

12.6 Der Mieter verpflichtet sich, von CarlundCarla.de zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen ggf. erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, CarlundCarla.de unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch CarlundCarla.de ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge des Verschuldens des Mieters Dritte durch Missbrauch der Passwörter (z.B. für Zugangsdaten zur Webseite) Leistungen CarlundCarla.de nutzen bzw. erhalten, haftet der Mieter unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

13. Besondere Rechte und Pflichten der Parteien im E-Commerce

13.1 Der Mieter darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch CarlundCarla.de, veranlassten Maßnahmen (Zugang zur Webseite) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Er darf die Leistungen von CarlundCarla.de für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen nur dann zur Verfügung stellen, wenn CarlundCarla.de schriftlich eingewilligt hat.

13.2 CarlundCarla.de weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in „offenen Netzen“, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Mieter verantwortlich.

13.3 Es obliegt den Mietern, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Leistungsumgebung bzw. IT-Systeme ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten. Die Leistungen von CarlundCarla.de entbinden den Mieter nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung, Aufrechterhaltung einer rechtskonformen Datenschutzorganisation sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.


E. Schlussbestimmungen


14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte CarlundCarla.de nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

14.2 Der Mieter kann gegenüber Vergütungsansprüchen CarlundCarla.de nur mit rechtskräftig festgestellten oder von CarlundCarla.de anerkannten Forderungen aufrechnen.

14.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Mieter gegenüber CarlundCarla.de zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der CarlundCarla.de ausgeschlossen.

14.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR). Erfüllungsort (sowie Gerichtsstand für den Fall das der Mieter Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von CarlundCarla.de. CarlundCarla.de ist darüber hinaus berechtigt, den Mietern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

14.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingungen als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.


Servicehotline: 0351 32 13 16 17 (08:00 bis 20:00 Uhr)
Stand: 01.08.2020